Themen

Kanzlei Dr. Eva Sommer

Beratungsangebot

Kompetent und zuverlässig


bin ich Ihre Ansprechpartnerin für zivilrechtliche Themen.

Mein Kompetenzschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht. Dabei können Arbeitnehmer wie Arbeitgeber insbesondere bei den folgenden Themen Beratungsbedarf haben:

Arbeitsvertrag

Schon bei Begründung des Arbeitsverhältnisses kann viel falsch laufen.  Für den Arbeitnehmer ist es wichtig, auch jenseits des Gehalts seine Rechte und Pflichten zu kennen. 
Arbeitgeber sollten ihre Arbeitsverträge an die neuste Rechtslage und Rechtsprechung anpassen.

Kündigung

Veränderungen in der Arbeitswelt sind leider unvermeidlich. Dennoch muss man als Arbeitnehmer nicht jede Kündigung hinnehmen. 
Als Arbeitgeber sollte man die Trennung von einem Arbeitnehmer sorgfältig vorbereiten, um das Risiko eines langwierigen Rechtsstreits zu vermeiden.

Freie Mitarbeiter

Es gibt Fälle, in denen sich die Parteien aus gutem Grund bewusst gegen ein Arbeitsverhältnis entscheiden. Dabei kommt es jedoch nicht darauf an, welche Art von Rechtsverhältnis die Parteien vereinbaren wollen. Es kommt auf die richtige Ausgestaltung an!

Aufhebungsvertrag

Eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann beiden Seiten Vorteile bieten. Der Arbeitgeber sollte jedoch darauf achten, die neueste Rechtslage und Rechtsprechung bei der Formulierung des Vertrags umzusetzen. 
Der Arbeitnehmer muss sich bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags insbesondere der möglichen negativen Folgen für den Bezug von Arbeitslosengeld bewusst sein.

Entsendung

Global Arbeiten ist für viele Unternehmen heute eine Selbstverständlichkeit. Während der Arbeitsmarkt kaum noch Grenzen zu kennen scheint, ist das Recht vorwiegend national. Bei Einsätzen im Ausland oder von Ausländern in Deutschland sollten sich daher Arbeitgeber wie Arbeitnehmer mit den arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Folgen des Grenzübertritts beschäftigen.

Home Office

Um für Arbeitnehmer attraktiv zu sein, kommt es längst nicht mehr nur auf das Gehalt an. Immer mehr Arbeitnehmer erwarten, flexibel über das wann und wo ihrer Arbeit entscheiden zu können. Was vielerorts einfach gelebt wird, birgt eine Vielzahl juristischer Probleme, vor allem aus dem Mitbestimmungs- und Datenschutzrecht.

Schwerbehinderung

Das deutsche Sozialrecht verpflichtet die Arbeitgeber, ihren Part bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu leisten. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer stehen in vielen Fällen zusätzliche Rechte zu (z.B. erweiterter Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaub).

Eltern-/Pflegezeit

Die Vereinbarkeit von Familien und Beruf, stellt Arbeitnehmer und Arbeitgeber häufig vor große Herausforderungen. Das Arbeitsrecht räumt den Arbeitnehmern daher in bestimmten Lebenssituationen einen Anspruch auf Freistellung oder Teilzeit ein. Die genauen Voraussetzungen hierfür sind für den Laien in der Regel jedoch schwer zu überblicken.

Sozialversicherung

Arbeits- und Sozialrecht sind zwei völlig unterschiedliche Rechtsgebiete mit jeweils eigener Logik. Die arbeitsrechtliche Beratung muss sich jedoch immer auch mit den sozialversicherungsrechtlichen (und steuerrechtlichen) Folgen auseinandersetzen. Das beginnt bereits bei der Frage, wann ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis überhaupt vorliegt.

Tarifverträge

Auf mehr als die Hälfte aller Arbeitsverhältnisse findet ein Tarifvertrag Anwendung. Bei einem weiteren Viertel sind zumindest Arbeitsbedingungen entsprechend eines Tarifvertrages vereinbart. Zur Bestimmung der Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern ist daher die Auseinandersetzung mit den entsprechenden Tarifverträgen unverzichtbar.

Betriebsrat

In jedem Betrieb mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern kann auf Initiative der Arbeitnehmer ein Betriebsrat eingerichtet werden. Betriebsräte verfügen über vielseitige Mitbestimmungsrechte, derer sich die Arbeitgeber im Klaren sein müssen. 
Für Arbeitnehmer sind insbesondere die Betriebsvereinbarungen von Bedeutung, aus denen sich Rechte und Pflichten für sie ergeben können. 

Teilzeit/Mini-/Midijob

Mehr als jedes vierte Arbeitsverhältnis ist ein Teilzeitarbeitsverhältnis. Im Regelfall haben Arbeitnehmer ein Anspruch, ihre Arbeitszeit zu verkürzen. 
Auch Mini- und Midijobs sind Teilzeitarbeitsverhältnisse, für die aber sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten gelten.
... und vieles mehr
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