Melden Sie sich auch gerne kurzfristig
Im Arbeitsrecht sind häufig kurze Fristen zu beachten, in denen Sie Ihre Ansprüche geltend machen können. Insbesondere gegen eine Kündigung können Sie im Regelfall nur innerhalb von 3 Wochen (!) gerichtlich vorgehen. Zögern Sie daher nicht nachzufragen, ob bei Ihnen akuter Handlungsbedarf besteht.